Der Notar – vom Gesetzgeber an Ihre Seite gestellt
Notare leisten einen wichtigen Beitrag zum reibungslosen Funktionieren des Gemeinwesens. Einerseits repräsentiert der Notar den Staat, andererseits ist er der unabhängige, unparteiische Betreuer aller Beteiligten. Wird der Notar für irgendein Rechtsgeschäft aufgesucht, so muss er zunächst den Sachverhalt auf das Genaueste erforschen und dabei die Interessen und Ziele der Vertragsparteien ermitteln. Er muss für einen gerechten Ausgleich aller Interessen sorgen.
Der Notar ist eine Amtsperson welche durch großherzoglichen Erlass ernannt wird. Seine Hauptaufgabe besteht in der Beurkundung von Rechtgeschäften und Verträgen jeglicher Art, welchen die Parteien den die Akte der Staatsgewalt auszeichnenden Charakter der Authentizität verleihen möchten oder müssen. Ihre Unterzeichnung durch den Notar gilt als Nachweis ihres Inhaltes und ihres Datums ; Zahlungsansprüche aus notariellen Urkunden können sofort vollstreckt werden, ohne dass es eines vorherigen Gerichtsurteils bedarf. Die notariellen Urkunden werden auf unbegrenzte Zeit verwahrt; die Urschriften der Urkunden haben so den Charakter öffentlicher Archive.
Die Einschaltung eines Notars ist unentbehrlich in allen wichtigen Angelegenheiten des Lebens : Kauf eines Grundstückes oder einer Wohnung, Ehevertrag, Absicherung des Ehegatten und der Kinder, Vermögensverwaltung, Schenkung, Testament, Erbschaft, Trennung, Gesellschaftsgründung, und andere.
Der Notar hat das Monopol bei Immobilientransaktionen (Verkauf, Verkauf im Zustand der künftigen Herstellung, öffentliche Versteigerung, Tausch, Schenkung, Teilung, Krediteröffnung mit Hypothekareintragung, …).