Die Notarkosten bestehen aus folgenden drei Elementen :
Nur die dritte Kategorie von Kosten entspricht der Entlohnung des Notars, die beiden anderen werden entweder für die Registrierungsbehörde eingezogen oder sie entschädigen den Notar für die eigenen Kosten.
Berechnen Sie selbst Ihre Notarkosten!
Der folgende Rechner erlaubt es Ihnen, den Großteil Ihrer Notarkosten, einschließlich der Registrierungs- und Eintragungsgebühr, für einen Freihandverkauf selbst zu berechnen. Unter Vorbehalt der Erfüllung der gesetzlichen Bedingungen, steht es Ihnen zu, die Bewilligung der Steuergutschrift auf Registrierungs- und Umschreibungsgebühren zu beantragen („bëllegen Akt“, siehe hierunter).
Was sind die Voraussetzungen für die Bewilligung des Steuerkredites „bëllegen Akt“?
Anmerkung :
Die von Maître Carlo Goedert, Notar in Dudelange, vorgeschlagene Schätzung der Notarkosten per Kostenrechner gilt nur als erster Ansatz, welcher dazu dient eine Größenordnung der bei einem Immobilienkauf anfallenden Urkundenkosten herzustellen. Jedoch beinhaltet das Resultat nicht die Zusatzkosten wie z.B. die Umsatzsteuer auf Honorare, die Aktenkosten, die an eine eventuelle Vollmacht gebundenen Kosten u.a. Hinzu kommt, dass bestimmte Sonderfälle höhere Notarkosten verursachen können, insbesondere wenn der Kauf über einen Kredit finanziert wird, oder aber niedrigere Notarkosten ermöglichen.
Für genauere Auskünfte über die Notarkosten Ihrer Akte setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne.